ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
REACH-VERORDNUNG
Anwendung der Verordnung Nr. 1907/2006 und späterer Änderungen und Überarbeitungen.Am 1. Juni 2007 trat in der gesamten Europäischen Union das neue Regelungssystem (REACH – VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006) zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) und zur Kontrolle des Inverkehrbringens chemischer Stoffe und Zubereitungen auf den europäischen Markt in Kraft.Die REACH-Verordnung schreibt vor, dass alle chemischen Stoffe, die in der Europäischen Union in Mengen von mehr als 1 Tonne/Jahr hergestellt oder in die Europäische Union eingeführt werden, bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registriert werden müssen.In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Novellini S.p.A. nur die Rolle eines nachgeschalteten Anwenders spielt, da das Unternehmen keine Stoffe in der EU herstellt oder importiert; daher muss es die Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Registrierung dieser Stoffe nicht erfüllen.
Was unsere Produkte betrifft, so möchten wir darauf hinweisen, dass sie alle unter die Definition eines Erzeugnisses in der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 und nachfolgenden Änderungen und Überarbeitungen fallen. Insbesondere sind solche Erzeugnisse gemäß Art. 7 „Registrierung und Anmeldung von Stoffen in Erzeugnissen“, Abs. 1 (b), nicht registrierungspflichtig, da die in ihnen enthaltenen Stoffe unter normalen oder vernünftigerweise zu erwartenden Verwendungsbedingungen nicht freigesetzt werden sollen. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die genannten Erzeugnisse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und nachfolgenden Änderungen und Überarbeitungen aufgrund ihrer Eigenschaften nicht unter die Verpflichtungen gemäß Artikel 33 „Pflicht zur Weitergabe von Informationen über Stoffe in Erzeugnissen“ fallen, da der Gewichtsprozentsatz der gemäß dieser Verordnung als gefährlich eingestuften Stoffe weniger als 0,1 % des Gesamtgewichts des Erzeugnisses beträgt.
VERKAUFSBEDINGUNGEN
Die folgenden Verkaufsbedingungen gelten für den Verkauf von Produkten der Novellini S.p.A. („Novellini“), sofern mit dem Kunden („Kunde“) nichts anderes schriftlich vereinbart wurde:
BESTELLUNGEN
An Novellini gesendete Bestellungen sind für den Kunden verbindlich, während sie für Novellini den Wert eines bloßen Angebots haben (und daher nicht verbindlich sind), bis Novellini seine Auftragsbestätigung vom Kunden zur Annahme gegengezeichnet zurückerhält.Erst ab diesem Zeitpunkt beginnt die in der Auftragsbestätigung angegebene Liefer- und/oder Abholzeit (lead time).Der Versand der Bestellungen erfolgt, sobald sie versandbereit sind, es sei denn, zum Zeitpunkt der Übermittlung wurde ein genaues Lieferdatum angegeben.Novellini behält sich das Recht vor, auch ohne Vorankündigung, Änderungen an den Produkten vorzunehmen oder sie aus dem Katalog zu entfernen. Die Ausführung und die Farbtöne auf den Fotos sind rein indikativ.
STORNIERUNG VON BESTELLUNGEN
Die Stornierung einer Bestellung wird nur nach vorheriger ausdrücklicher Genehmigung durch Novellini akzeptiert. Novellini behält sich das Recht vor, die daraus resultierenden Kosten und Gebühren in Rechnung zu stellen, die je nach Produktionsfortschritt berechnet werden.
SONDERBESTELLUNGEN
Bei Bestellungen mit Sonderausführungen ist eine Vorauszahlung von 25 % des steuerpflichtigen Verkaufspreises zu leisten. Für solche Bestellungen akzeptiert Novellini keine Rücksendungen oder Stornierungen.
LIEFERFRISTEN
Die Lieferfristen sind rein indikativ und stellen in keinem Fall einen Grund für eine vollständige oder teilweise Stornierung der Bestellung oder für irgendeinen Schadensersatzanspruch dar.
PREISE UND ZAHLUNGEN
Die Verkaufspreise entsprechen denjenigen der offiziellen Preisliste am Tag der Vereinbarung über den Auftrag. Novellini behält sich das Recht vor, diese Preise auch ohne Vorankündigung zu ändern, falls die Produktions- und/oder Rohstoffkosten steigen. Bestehende Aufträge mit einem Liefertermin, der mehr als 60 Tage nach dem Inkrafttreten der neuen Preislisten liegt, unterliegen der neuen Preisregelung.Die Zahlungsbedingungen sind die für jeden Kunden speziell vereinbarten. Bei Neukunden oder bei Änderungen der Bedingungen müssen diese Bedingungen bei der Bestellung ausdrücklich vereinbart werden.Bei Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung am vereinbarten Fälligkeitstag werden dem Kunden ab dem Fälligkeitstag und ohne förmliche Mahnung Verzugszinsen gemäß des italienischen gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 231/2002 in ihrer geänderten Fassung in Rechnung gestellt.
VERPACKUNG
Der vereinbarte Preis für Novellini-Produkte schließt die normale Verpackung ein. Bei Sondertransporten und daraus resultierenden Verpackungsanforderungen wird ein Sonderpreis vereinbart, der den entstehenden Mehrkosten Rechnung trägt. Eisenpaletten, die für den Transport von Novellini-Produkten verwendet werden, gelten als rückgabepflichtig, da sie Eigentum von Novellini sind. Bei Nichtrückgabe behält sich Novellini das Recht vor, den entsprechenden Wert in Rechnung zu stellen. Diese Eisenpaletten sind für die ausschließliche Verwendung mit den Produkten des Verkäufers ausgelegt. Der Verkäufer entbindet sich von jeglicher Haftung für den unsachgemäßen Gebrauch dieser Ware.
GARANTIE
Die Ware unterliegt der Garantie gemäß der vertraglichen Novellini-Garantie. Diese Garantiezeit beträgt 2 Jahre ab Lieferdatum, und eventuelle Reklamationen werden nur nach Vorlage einer schriftlichen Reklamation und eines Kaufnachweises berücksichtigt. Eine Gewährleistung wird nicht anerkannt, wenn bei einer erkennbaren Vertragswidrigkeit, die sich beim Öffnen der Verpackung herausstellt, das Produkt dennoch eingebaut und die Vertragswidrigkeit erst danach gemeldet wird.
WARENRÜCKSENDUNG
Die Rücksendung von Novellini-Produkten darf nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch Novellini erfolgen.Im Falle einer Rücksendung, die aufgrund eines vom Kunden beim Kauf begangenen Fehlers beantragt wird, trägt der Kunde die allgemeinen Kosten für die Wiederherstellung und Lagerung, sofern das Produkt unversehrt ist; im Falle einer Beschädigung des Produkts oder einer unversehrten Verpackung behält sich das Unternehmen das Recht vor, den gutzuschreibenden Wert von Fall zu Fall zu bestimmen.
RECHTSSTREITIGKEITEN
Diese Bedingungen werden vom Kunden zum Zeitpunkt der Auftragserteilung an Novellini vollständig akzeptiert. Für alle diesbezüglichen Streitigkeiten ist ausschließlich das Gericht von Mantua zuständig.
Diese Preisliste hebt die vorherigen auf und ersetzt sie. Die in diesem Katalog enthaltenen Abbildungen und Daten haben rein indikativen Charakter und können ohne vorherige Ankündigung geändert werden.