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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

 

 

 

 

 

 

REACH-RICHTLINIE 

Sehr geehrter Kunde,am 1. Juni 2007 ist in der gesamten Europäischen Union das neue Verordnungssystem (REACH – VERORDNUNG (EG) NR. 1907/2006) für die Bewertung, Registrierung und Kontrolle über das Inverkehrbringen von chemischen Stoffen und Zubereitungen auf dem europäischen Markt in Kraft getreten.

Die Verordnung sieht vor, dass alle in der Europäischen Union hergestellten oder importierten chemischen Stoffe in Mengen von 1 Tonne/Jahr bei der Europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA) registriert werden müssen. Im Zuge einer Übergangsfrist zur Vorbreitung des Registrierungsdossiers muss eine Vorregistrierung bis 01/12/08 vorgenommen werden. Wir erinnern daran, dass der betreffende Stoff, falls er innerhalb dieser Frist nicht vorregistriert wurde, nicht auf dem Markt gebracht werden kann, solange er nicht registriert worden ist. Diesbezüglich teilen wir mit, dass Novellini S.p.A. ausschließlich als nachgeschalteter Anwender auftritt, der keine Stoffe innerhalb der EU herstellt oder importiert und somit die Pflichten in Hinblick auf die Registrierung solcher Stoffe nicht erfüllen muss. Zur Gewährleistung der Lieferkontinuität unserer Produkte teilen wir Ihnen mit dem vorliegenden Schreiben mit, dass wir derzeit sicherstellen, dass unsere Lieferanten, soweit davon betroffen, die Vorregistrierung vornehmen. Sollte dies nicht der Fall sein, werden wir die verwendeten Stoffe durch andere ersetzen, die den Anforderungen der verbindlichen Normen entsprechen. Grundsätzlich werden unsere Lieferungen keine Änderungen aufgrund der REACH-Auflagen erfahren. Was unsere Produkte betrifft, muss hervorgehoben werden, dass alle Erzeugnisse den Artikelbestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und Rates vom 18. Dezember 2006 entsprechen. Insbesondere gemäß Art. 7 „Registrierung und Anmeldung von Stoffen in Erzeugnissen“, Absatz 1, Buchstabe b) sind die Erzeugnisse nicht registrierungspflichtig, da die eventuell in ihnen enthaltenen Stoffe unter normalen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen nicht freigesetzt werden. Ferner wird festgehalten, dass gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 die oben genannten Erzeugnisse aufgrund ihrer Eigenschaften nicht den Auflagen unter Art. 33 „Pflicht zur Weitergabe von Informationen über Stoffe in Erzeugnissen“ unterliegen, da der Prozentsatz in Gewicht der für gefährlich befundenen Stoffe gemäß der vorliegenden Norm unter 0,1% des Gesamtgewichts des Erzeugnisses liegt.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

AUFTRÄGE

Für den Auftraggeber sind die Aufträge bindend, gegenüber Novellini entfalten sie lediglich die Wirkung eines einfachen Angebotes. Die Aufträge erlangen erst nach ausdrücklicher Annahme, oder sollte eine ausdrückliche Annahme ausbleiben, nach einem Zeitraum von 15 Tagen nach Empfang des Auftrags am Firmensitz endgültige Wirksamkeit. Die Aufträge können auch teil- oder schrittweise erledigt werden.

 

AUFTRAGSSTORNIERUNG

Ohne vorherige und ausdrückliche Zustimmung von Novellini werden keine Auftragsstornierungen anerkannt; Novellini behält sich das Recht vor, eventuelle Folgekosten vom Auftraggeber einzufordern.

 

SONDERAUFTRÄGE

Aufträge über besondere Produkte haben immer schriftlich zu erfolgen; außerdem muss eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtpreises gefordert werden. Bei derartigen Aufträgen ist keinerlei Rückgabe oder Stornierung möglich.

 

LIEFERZEITEN

Bei den Lieferzeiten handelt es sich lediglich um Richtzeiten, die niemals eine vollständige oder teilweise Auftragsstornierung rechtfertigen oder Schadensersatzansprüche begründen können. Sollte die Lieferzeit von wesentlicher Bedeutung für den Käufer sein, ist dies im Augenblick der Auftragserteilung schriftlich anzugeben.

 

PREISE UND BEZAHLUNG

Die Kaufpreise entsprechen den in den zur Auftragserteilung gültigen Preislisten enthaltenen Preisen. Novellini behält sich das Recht vor, diese Preise auch ohne Vorankündigung zu ändern. Bereits erteilte Aufträge, deren Lieferzeit 60 Tage ab Inkrafttreten der neuen Preislisten übersteigt, unterliegen den neuen Preisen. Für jeden Kunden gelten die speziell mit ihm vereinbaren Zahlungsbedingungen. Bei Neukunden oder bei Änderung der Zahlungsbedingungen sind diese Bedingungen im Augenblick der Auftragserteilung ausdrücklich zu bestätigen und nachfolgend von Novellini zu genehmigen. Im Falle von Zahlungsverzug sind die gesetzlichen Zinsen zu bezahlen. Sämtliche Veräußerungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt; das Eigentum verbleibt also bis zur vollständigen Bezahlung bei Novellini.

 

VERPACKUNG

Die für Novellini-Produkte vereinbarten Preise verstehen sich als inklusive gewöhnlicher Verpackung. Sollten aufgrund besonderer Transportbedingungen besondere Anforderungen an die Verpackung bestehen, wird ein von den Zusatzkosten abhängender Aufpreis vereinbart.

 

GARANTIE

Die für die Ware bestehende Garantie entspricht den einschlägigen Vorschriften der Europäischen Union. Diese Garantie gilt 24 Monate ab Lieferdatum und kann nur nach schriftlicher Beanstandung beansprucht werden. Garantieansprüche werden nicht anerkannt, wenn die Beanstandung erst nach Montage des Produktes abgesandt wurde.

 

WARENRÜCKGABE

Die eventuelle Rückgabe von Novellini-Produkten kann nur nach für den Einzelfall einzuholender Zustimmung und an eines unserer ausdrücklich genannten Lager erfolgen; die Versendung ist freizumachen.Der Auftraggeber hat in jedem Falle für allgemeine Wiederherstellungs- und Lagerkosten einen Aufschlag von mindestens 25 % des Nettowarenwertes zu tragen; davon unberührt bleiben darüber hinausgehende durch Beschädigungen oder unvorsichtige Behandlung seitens des Kunden verursachte Kosten. 

 

RECHTSSTREITIGKEITEN

Der Auftraggeber nimmt im Augenblick der Auftragserteilung an Novellini obengenannte Bedingungen vollständig an. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten ist einziger Gerichtsstand das Gericht in Potsdam (für Novellini Deutschland GmbH - D) und das Landesgericht Innsbruck (für Novellini GmbH - A).Sämtliche Produkte sind entsprechend der Verordnung der Europäischen Gemeinschaften 85/374 aus dem Jahr 1985 bei der Versicherung ITAS gegen Schäden beim Verbraucher versichert. Versicherungsinstitut Trentino Südtirol - Trient.Novellini behält sich das Recht vor, auch ohne Vorankündigung Produkte teilweise oder völlig zu ändern bzw. diese aus dem Katalog zu nehmen.

 

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Im Falle von Unregelmäßigkeiten der Wände oder der Wanne haftet Novellini S.P.A. nicht für Schwierigkeiten bei der Montage oder für den Fall, dass das Produkt nicht installiert werden kann. Ebenso wird für Wasserschäden oder Funktionsstörungen keine Haftung übernommen.

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