Die Gesellschaften von Gruppo Italia haben sich an die Bestimmungen des Gesetzesdekrets, D.Lgs., 231/01 angepasst, das die „Regelung der Verwaltungshaftung von juristischen Personen, Gesellschaften und Vereinen, auch ohne Rechtspersönlichkeit“ beinhaltet. Am 18.
Dezember 2014 hat der Vorstand ein Organisations-, Verwaltungsund Kontrollmodell, „Modell“, gebilligt, das darauf abzielt, die Risiken zur Begehung von Straftaten im Allgemeinen, vor allem aber der im zitierten Gesetzesdekret 231/01 benannten abzuschaffen oder zumindest zu minimieren. Er hat zudem einen eigenen Ethikkodex verabschiedet (vgl. Seite 34 dieser Unterlage).